Der Bundesrat unterstützt schnellere Zulassungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere bei der Geothermie (Erdwärme). Jedoch müsse der Gesetzentwurf überarbeitet werden, unter anderem, um nicht den Grundwasserschutz und damit die für die Versorgungssicherheit notwendigen Trinkwasserressourcen zu gefährden und einen ordnungsgemäßen Vollzug zu gewährleisten. Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob und wieweit es möglich sei, für seismische Messkampagnen Erleichterungen im Immissionsschutzrecht zu schaffen. Diese seien notwendige Vorerkundungsschritte auf dem Weg zu einer sicheren Wärmebereitstellung aus Erdwärme.
Was die Bundesregierung will
Geothermie soll schneller nutzbar gemacht, die klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung vereinfacht und die Wärmeversorgung modernisiert werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Durch Erdwärme könne ein hoher Wärmebedarf gedeckt werden, da diese Energiequelle ganzjährig zur Verfügung stehe und dabei klimafreundlich sei. Sie könne eingesetzt werden, um zu heizen, zu kühlen oder auch um Strom zu erzeugen, so die Bundesregierung. Erdwärme ergänze die Energieversorgung optimal in Zeiten, in denen Sonnen- und Windstrom nicht zur Verfügung stünden.
Schnellere und vereinfachte Genehmigungsverfahren
Der Gesetzentwurf beinhaltet ein neues Gesetz – das Geothermie- und Wärmepumpengesetz – und sieht zudem Änderungen im Bergrecht vor. Er zielt darauf ab, die Genehmigungsverfahren zukünftig zu beschleunigen, zu vereinfachen und zu digitalisieren. So soll es bei der Zulassung im Bergrecht Fristen geben, um die Verfahrensdauer einzugrenzen. Zudem sollen Genehmigungsverfahren online möglich sein und die Anzahl der beteiligten Behörden im Verfahren verringert werden. Schließlich sollen Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher bei Genehmigungsentscheidungen ein stärkeres Gewicht bekommen, da sie im überragenden öffentlichen Interesse seien.
Jetzt ist der Bundestag am Zug
Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.