• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat billigt Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland

30.09.2024

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit gebilligt. Damit soll Deutschland als Gerichts- und Wirtschaftsstandort attraktiver werden.

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Für große Wirtschaftsstreitigkeiten bietet die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland insgesamt nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten an. In Zeiten von globalem Warenverkehr kommt es – gerade bei einem exportstarken Standort wie Deutschland – häufig zu grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, die auf eine schnelle und professionelle Klärung angewiesen sind.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, Verfahrenserleichterungen zu schaffen, die insgesamt zur Stärkung des deutschen Justiz- und Wirtschaftsstandorts beitragen. Deswegen hat die Bundesregierung  das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit auf den Weg gebracht, das bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen und nunmehr auch vom Bundesrat gebilligt wurde.

Welche konkreten Ziele verfolgt der Gesetzentwurf?

  1. Der Gesetzentwurf erleichtert die Durchführung von privatrechtlichen großen Wirtschaftsstreitigkeiten und trägt zu schnellen und effizienten Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit bei.
  2. Die Länder können hierfür sogenannte „Commercial Courts“ einrichten, bei denen es sich um erstinstanzlich zuständige spezielle Wirtschaftssenate am Oberlandesgericht handelt. Überschreitet der Streitwert die Schwelle von 500.000 Euro, kann so direkt in erster Instanz ein spezieller Wirtschaftssenat bei ausgewählten Oberlandesgerichten angerufen werden, der sich an den prozessualen Bedürfnissen großer Wirtschaftsunternehmen orientiert.
  3. Privatrechtliche Verfahren zwischen Unternehmen können künftig vollständig in englischer Sprache geführt werden. Der Gerichtsstandort Deutschland gewinnt dadurch auch international an Anerkennung und Sichtbarkeit. Insbesondere deutsche Unternehmen mit starker Exportorientierung werden davon profitieren.
  4. Geschäftsgeheimnisse im Zivilprozess werden künftig besser und umfassender geschützt. Geheimhaltungsbedürftige Informationen dürfen außerhalb des gerichtlichen Verfahrens nicht genutzt oder offengelegt werden.
  5. Die Neuregelungen führen zudem zu einer auch deutlichen finanziellen Entlastung für die Wirtschaft.

Bundesregierung vom 27.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

© Jamrooferpix / fotolia.com

13.03.2026

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©estations/fotolia.com

11.03.2026

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

©Dan Race/fotolia.com

05.03.2026

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©p365.de/fotolia.com

04.03.2026

In der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll das Vermögen in der Gesellschaft verbleiben. Es wäre damit nicht möglich, Gewinne einfach auszuzahlen.

weiterlesen
GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)