• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Beschleunigung für Vorhaben mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung

26.08.2022

Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.08.2022 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

© MACLEG/fotolia.com

Verwaltungsgerichtliche Verfahren z. B. zum Ausbau potenter Gas- und Stromleitungen oder der Straßen-, Schienen- und Wassernetze können aufgrund ihrer Komplexität mitunter lange dauern. Deshalb sieht der Gesetzesentwurf ein „Vorrang- und Beschleunigungsgebot“ und andere beschleunigende Maßnahmen für entsprechende Prozesse wie z. B. innerprozessuale Präklusionsvorschriften und einen frühen ersten Termin vor. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass wichtige Bauprojekte nicht gänzlich durch Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz verzögert werden können. Durch das Vorhaben soll zudem die Spezialisierung und Fortbildung innerhalb der Richterschaft im Bereich des Planungsrechts weiter gefördert werden.

Die neuen Regeln schaffen Rechtssicherheit und Normenklarheit

Der Gesetzesentwurf soll sich auf diejenigen bedeutsamen Infrastrukturvorhaben beziehen, die in § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 15 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und in § 50 Absatz 1 Nummer 6 VwGO aufgeführt sind. Solche sind z. B.:

  • Anlagen für die Nutzung von Windenergie an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern
  • Planfeststellungsvorhaben zu Hochspannungsleitungen, Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm und Anbindungsleitungen von LNG-Anlagen
  • Planfeststellungen zum Anlegen, zur Erweiterung und zu Änderungen von Verkehrsflughäfen, Straßenbahnen, öffentlichen Eisenbahnen, Bundesfern- und Landstraßen, Bundeswasserstraßen usw.

Für diese Vorhaben sieht der Entwurf insbesondere folgende neue Regelungen vor:

  • Vorrang- und Beschleunigungsgebot: Dadurch kann etwa ein Verfahren über den Ausbau von Gasversorgungsleitungen gegenüber einem anderen Verfahren bei der Anberaumung eines Termins bevorzugt werden. Es ist zudem ein Erörterungstermin zwei Monate nach Eingang der Klageerwiderung vorgesehen („früher erster Termin“). Das Gericht soll in dem Termin auch den weiteren Ablauf des Verfahrens erörtern und auf eine gütliche Streitbelegung hinwirken.
  • Verschärfung der innerprozessualen Präklusion zur Straffung des Verfahrens: Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer gerichtlich gesetzten Frist vorgebracht werden, hat das Gericht zurückzuweisen und ohne weitere Ermittlungen zu entscheiden, wenn der Beteiligte die Verspätung nicht genügend entschuldigt und er zuvor über die Folgen einer Fristversäumung belehrt worden ist.

Änderungen des Prozessrechts, mit denen verwaltungsgerichtliche Verfahren beschleunigt werden sollen:

  • Für Angelegenheiten des Planungsrechts sollen Planungsspruchkörper eingerichtet werden. Ergänzend wird festgeschrieben, dass die Richterinnen und Richter über Kenntnisse des Planungsrechts verfügen sollen (Änderung von § 188b VwGO).
  • Die im Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNGG) und im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) bereits geschaffenen erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsgerichts werden in den Zuständigkeitskatalog von § 50 Absatz 1 VwGO aufgenommen.

BMJ vom 18.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©murrstock_123rf.com

30.04.2025

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass Kartellverstöße nicht durch vertragliche Gerichtsstandsregelungen aus dem Einflussbereich deutscher Gerichte herausgelöst werden können.

weiterlesen
Kartellverstöße: OLG Frankfurt/M. schützt deutsche Gerichtszuständigkeit

Meldung, Wirtschaftsrecht

©jat306/fotolia.com

28.04.2025

Bürokratie bleibt ein massives Hemmnis für den Mittelstand – mit spürbaren finanziellen und psychologischen Folgen, zeigt eine aktuelle Befragung von KfW Research.

weiterlesen
KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com

24.04.2025

Werbung mit Begriffen wie „grün“ oder „nachhaltig“ muss konkret erklärt und mit Fakten belegt sein, stellt das Landgericht Berlin II in einem aktuellen Urteil klar.

weiterlesen
Gericht verbietet Air-Baltic-Werbung für „grünes“ Fliegen

Meldung

©Sondem/fotolia.com

24.04.2025

Das Urteil des OLG Frankfurt/M. unterstreicht, dass Betreiber sozialer Netzwerke für unzureichende Datenschutzmaßnahmen haftbar gemacht werden können.

weiterlesen
Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank