• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Berufsausübungsgesellschaft: BRAK und DAV empfehlen qualifizierte elektronische Signatur

07.10.2022

Rechtsanwaltsgesellschaften, die Schriftsätze aus ihrem beA-Gesellschaftspostfach einreichen wollen, empfehlen BRAK und DAV, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren. Hintergrund ist eine bislang ungeklärte Rechtsfrage.

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Gemäß § 130a IV ZPO und den Parallelvorschriften in den übrigen Verfahrensordnungen stellt auch das beA von zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften seit dem 01.08.2022 einen sicheren Übermittlungsweg dar. Nach § 59l II BRAO i. V. m. § 23 III RAVPV können berechtigte Rechtsanwälte daher grundsätzlich elektronische Dokumente aus dem beA der Berufsausübungsgesellschaft ohne qualifizierte elektronische Signatur wirksam einreichen.

Problem: Identitätsfeststellung nicht möglich

Aufgrund von technischen Gegebenheiten in der Justiz ist es derzeit nicht möglich, dass in den Metadaten der beA-Nachrichten die Identität der im Zeitpunkt des Versands der Nachricht am beA der Berufsausübungsgesellschaft angemeldeten Person übermittelt wird. Es wird daher nur die Information übertragen, dass eine gem. § 23 III RAVPV berechtigte Person die Nachricht aus dem Postfach der Berufsausübungsgesellschaft versandt hat. Die Identität der konkreten Person wird nicht übermittelt, sodass für die Gerichte auch kein Abgleich möglich ist, ob die den Schriftsatz verantwortende Person mit der ihn versendenden Person identisch ist.

Tipp: Qualifizierte elektronische Signatur bei Berufsausübungsgesellschaft

Die Rechtsfrage, ob das Erfordernis der Personenidentität zwischen der verantwortenden Person, die das elektronische Dokument einfach signiert, und der die Nachricht versendenden Person auch für den Versand von Nachrichten aus beA der Berufsausübungsgesellschaft gilt, ist bislang ungeklärt. Rechtsprechung zur Nutzung des sicheren Übermittlungswegs durch Berufsausübungsgesellschaften liegt noch nicht vor.

Zur Vermeidung möglicher Nachteile empfehlen BRAK und Deutscher Anwaltverein (DAV) daher allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die in Berufsausübungsgesellschaften tätig sind und Schriftsätze aus dem beA der Berufsausübungsgesellschaften einreichen möchten, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren.

Für den Fall, dass Betroffene trotz der bestehenden Unsicherheiten das Kanzlei-beA als sicheren Übermittlungsweg ohne qualifizierte elektronische Signatur nutzen wollen, sollte man darauf achten, dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt, die oder der das elektronische Dokument zeichnet, sich auch selbst am Kanzlei-beA angemeldet hat und das Dokument persönlich versendet. Zur Sicherheit sollte man sodann einen Auszug aus dem Nachrichtenjournal, welches erkennen lässt, welche Nutzerin oder welcher Nutzer am Kanzlei-beA angemeldet war, zur Akte nehmen. Damit lässt sich auch später nachweisen, welche Rechtsanwältin oder welcher Rechtsanwalt die Nachricht versandt hat.


BRAK vom 06.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©ferkelraggae/fotolia.com

15.04.2025

Der Generalanwalt am EuGH befasst sich mit zentralen Fragen rund um verbundene Kreditverträge. Sein Fazit: Auch bei einem Widerruf können Zinsen fällig bleiben.

weiterlesen
Zinsen trotz Widerrufs: EU-Recht gibt Kreditgebern recht

Meldung, Wirtschaftsrecht

©Mike Mareen/fotolia.com

14.04.2025

Eine neue Verordnung schafft klare Rahmenbedingungen für Unternehmen, die in Windenergie-, Solaranlagen oder den Netzausbau investieren.

weiterlesen
Bürokratieabbau für grüne Projekte: Neue Verordnung erleichtert Planung

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com

08.04.2025

Das LG Berlin II hat Meta in sechs Fällen zu Auskunft, Datenlöschung und Schadensersatz verurteilt und damit ein deutliches Signal für mehr Datenschutz im Netz gesetzt.

weiterlesen
Meta muss zahlen: DSGVO-Urteile setzen klares Zeichen

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

03.04.2025

Die neue Nachhaltigkeitsstrategie setzt auf soziale Gerechtigkeit, starke Beteiligung der Gesellschaft und klare Transformationsziele.

weiterlesen
Bundeskabinett: Neue Nachhaltigkeitsstrategie für eine gerechte Zukunft
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank