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25.09.2023

Sonderabgabe für Einwegkunststoff ab 2024

©candy1812/fotolia.com

Die Lkw-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen soll ab dem 01.12.2023 um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 01.07.2024 auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden.

Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften (20/8092) sieht eine Ausweitung der Maut-Pflicht auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen vor. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen.

Massive Mehreinnahmen durch Kohlenstoffdioxid-Differenzierung

Die Kohlenstoffdioxid-Differenzierung sei eine wichtige Maßnahme für die Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehr und zur Erreichung des Klimaschutzziels, heißt es in der Gesetzesvorlage. Durch die Einführung werde ein Preissignal gesetzt, durch das die Nutzung von Lkw mit alternativen Antrieben für die Güterverkehrsbranche deutlich attraktiver wird. Der vermehrte Einsatz von Lastkraftwagen mit alternativen Antrieben werde benötigt, um das Ziel – ein Drittel elektrische Fahrleistung im Jahr 2030 – zu erreichen.

Die Bundesregierung rechnet durch die Einführung der Kohlenstoffdioxid-Differenzierung für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen mit Mehreinnahmen aus der Maut von 26,61 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2027. Die erwarteten Mehreinnahmen durch die Ausdehnung der Maut auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen beziffert die Bundesregierung auf vier Milliarden Euro im gleich Zeitraum. Davon entfielen 1,83 Milliarden Euro auf die CO2-Differenzierung.

Neuregelung bei Verwendung der Mauteinnahmen

Ebenfalls neu geregelt werden soll die Verwendung der Mauteinnahmen. Die Hälfte der Einnahmen soll weiterhin zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen verwendet werden, die zweite Hälfte auch für Maßnahmen im Bereich des Schienennetzes.


Redaktion

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