• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Äußerungen und aktienrechtliche Treuepflichten

07.01.2022

Das Landgericht München hat eine Klage der Syntellix AG gegen eine Aktionärin, deren Komplementär Dr. h.c. Carsten Maschmeyer ist, gegen Herrn Dr. h.c. Maschmeyer persönlich sowie ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Klägerin abgewiesen. Streitig war, ob aktienrechtliche Treuepflichten verletzt wurden.

Beitrag mit Bild

©8vfanrf /123rf.com

Die Klägerin verlangte von den Beklagten vor allem Schadensersatz in Höhe von etwas mehr als 6,3 Mio. Euro, weil Herr Dr. h.c. Maschmeyer eine Marodierungskampagne gegen die Klägerin gestartet und damit unter anderem auch aktienrechtliche Treuepflichten verletzt habe. Daher hätte die Klägerin eine Kapitalerhöhung nur zu einem sehr viel niedrigeren Ausgabepreis durchführen können; zudem seien ihr infolge von aktienrechtlichen Gerichtsverfahren Anwaltskosten in erheblichem Umfang entstanden.

Abgrenzung vom Grundrecht der Meinungsfreiheit

Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat in ihrer Entscheidung zu allen erhobenen Vorwürfen Stellung genommen, im Ergebnis aber eine Schadensersatzpflicht der Beklagten verneint (Urteil vom 28.12.2021 – 5 HK O 19057/18). So sah sie beispielsweise in der auf einer Hauptversammlung gefallenen Äußerung, der Aufsichtsratsvorsitzende der Klägerin, Herr Prof. Dr. Utz Claassen und/oder ihr Vorstand spiele „Prinz Karneval“, keinen Verstoß gegen die einen Aktionär treffenden Treuepflichten, weil dies vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Keine Verletzung aktienrechtlicher Treuepflichten

Auch soweit die Aktionärin in Hauptversammlungen die Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung verlangen wollte und Verfahren auf Bestellung eines neutralen Versammlungsleiters anstelle des Aufsichtsratsvorsitzenden führte, könne dies keine Treuepflichtverletzung darstellen, weil es sich dabei um ein vom Aktienrecht zulässiges Vorgehen im Interesse des Minderheitenschutzes handele und der Antrag auch keine falschen Tatsachenbehauptungen zu den Abläufen auf früheren Hauptversammlungen enthielt.


LG München I vom 28.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©jirsak/123rf.com

08.07.2025

Durch klare Regeln für Umweltwerbung und ein Verbot manipulativer Designs im Online-Finanzbereich wird Transparenz geschaffen und Greenwashing erschwert.

weiterlesen
Klarheit statt Greenwashing: Neue Regeln für Umweltaussagen

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com

02.07.2025

Die EU-Kommission schlägt ein neues Klimaziel von 90% weniger Emissionen bis 2040 vor – ein ambitionierter Plan, der jedoch erhebliche Zweifel an Umsetzbarkeit aufwirft.

weiterlesen
EU-Klimagesetz: Neues Zwischenziel für 2040

Meldung

©jirsak/123rf.com

27.06.2025

Nur wenn eine zuständige Behörde die therapeutische Relevanz einer Bio-Herkunft bestätigt, darf ein Bio-Logo auf Arzneitees verwendet werden.

weiterlesen
Bio-Logo: EuGH setzt Grenzen

Meldung

nosua/123rf.com

24.06.2025

Durch das neue EU-Label sollen Verbraucher:innen sofort sehen, wie nachhaltig ein Gerät ist. Der Reparierbarkeits-Index zeigt, ob sich eine Investition auch langfristig lohnt.

weiterlesen
EU-Energielabel sorgt für mehr Transparenz
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank