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  • Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes

20.10.2023

Mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) wird das Gesellschaftsregister eingeführt. Das Gesellschaftsregister führt für das Basisregister für Unternehmen relevante Einheiten, sodass das Unternehmensbasisdatenregistergesetz angepasst werden muss.

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Mit einem Gesetzentwurf (20/8866) zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes wollen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP dieses an das durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) ab dem 01. Januar 2024 gültige Gesellschaftsregister anpassen.

Ergänzung notwendig

„Ab dem 01. Januar 2024 wird die Datenübermittlung aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder an das Basisregister für Unternehmen neben den Daten aus Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister auch Daten aus dem Gesellschaftsregister enthalten“, heißt es in dem Entwurf. Eine davon unabhängige, spätere Datenübermittlung sei dann nicht ohne Mehraufwand möglich, weshalb das Gesellschaftsregister im Unternehmensbasisdatenregistergesetz ergänzt werden müsse.

 


Dt. Bundestag vom 18.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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