• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ab 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

03.01.2023

Am 01.01.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt.

Beitrag mit Bild

©3rdtimeluckystudio/123rf.com

Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.

BAFA betreut die Umsetzung des Gesetzes

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird künftig prüfen, ob Unternehmen die Sorgfaltspflichten umsetzen und jährlich darüber berichten. Es kann Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen. Das BAFA wird als erfahrene Kontrollbehörde die Umsetzung effektiv und bürokratiearm prüfen und hat in den vergangenen Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Start des Gesetzes möglichst anwendungsfreundlich zu gestalten.

Zum Hintergrund des LkSG

1,4 Milliarden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten weltweit unter menschenunwürdigen Bedingungen. Die Zahl der Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei steigt signifikant, nach jüngsten Schätzungen der ILO sind es nunmehr 28 Millionen Menschen. Ebenso werden weltweit immer mehr Kinder zur Arbeit gezwungen, weil der Lohn der Eltern nicht reicht – in den Goldminen von Burkina Faso, als Textilarbeiterinnen und -arbeiter in Bangladesch oder auf Kakaoplantagen in der Elfenbeinküste. Durch die Pandemie hat sich die Situation weiter verschlechtert, sodass die ILO aktuell von rund 160 Millionen arbeitenden Kindern ausgeht. Die Hälfte von ihnen ist jünger als zwölf Jahre.

Auch globale Umweltprobleme werden zu einem großen Teil in den internationalen Lieferketten verursacht. Je nach Sektor entstehen bis zu 90 % der Treibhausgase und Luftverschmutzung in den Lieferketten und nicht im Geschäftsbereich multinationaler Unternehmen selbst. So entfällt beispielsweise der Flächen- und Wasserverbrauch in der Lebensmittel- und Textilindustrie fast vollständig auf die Ebene der Zulieferer.


BMWK vom 29.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©ferkelraggae/fotolia.com

15.04.2025

Der Generalanwalt am EuGH befasst sich mit zentralen Fragen rund um verbundene Kreditverträge. Sein Fazit: Auch bei einem Widerruf können Zinsen fällig bleiben.

weiterlesen
Zinsen trotz Widerrufs: EU-Recht gibt Kreditgebern recht

Meldung, Wirtschaftsrecht

©Mike Mareen/fotolia.com

14.04.2025

Eine neue Verordnung schafft klare Rahmenbedingungen für Unternehmen, die in Windenergie-, Solaranlagen oder den Netzausbau investieren.

weiterlesen
Bürokratieabbau für grüne Projekte: Neue Verordnung erleichtert Planung

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com

08.04.2025

Das LG Berlin II hat Meta in sechs Fällen zu Auskunft, Datenlöschung und Schadensersatz verurteilt und damit ein deutliches Signal für mehr Datenschutz im Netz gesetzt.

weiterlesen
Meta muss zahlen: DSGVO-Urteile setzen klares Zeichen

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

03.04.2025

Die neue Nachhaltigkeitsstrategie setzt auf soziale Gerechtigkeit, starke Beteiligung der Gesellschaft und klare Transformationsziele.

weiterlesen
Bundeskabinett: Neue Nachhaltigkeitsstrategie für eine gerechte Zukunft
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank