Zertifikatslehrgang Kartellrecht

Startdatum: 3. Juni 2024, 16:30 Uhr

Enddatum: 1. Juli 2024, 19:00 Uhr

Wo: Online-Veranstaltung

Kartellrecht für die Praxis – Online-Kurs in 5 Modulen

Praxiswissen für Unternehmensjurist:innen, Rechtsanwält:innen und Wettbewerbsökonom:innen

Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind in Deutschland und Europa grundsätzlich verboten. Das Bundeskartellamt verfolgt hierzulande illegale Kartelle und kann gegen verantwortliche Personen und Unternehmen sowie Unternehmensvereinigungen strafrechtlich vorgehen. Dabei beruht das Kartellrecht auf drei Säulen: Durchsetzung des Kartellverbots, Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende oder marktstarke Unternehmen und Zusammenschlusskontrolle.

Wer im Kartellrecht tätig ist, vertritt gerichtlich wie außergerichtlich Unternehmen. Jurist:innen werden bei Fusionskontrollen, Kartellverfahren und Verfahren bei Missbrauch aktiv. Unternehmensjurist:innen müssen dafür Sorge tragen, dass es nicht erst zu einer kartellrechtsrelevanten Situation im Unternehmenskontext kommt. Fundierte Kenntnisse für juristisch Beratende wie unternehmensinterne Jurist:innen sind nötig, um sicher in diesem Umfeld zu agieren.

Der Zertifikatslehrgang Kartellrecht – unter dem Dach der Fachzeitschrift Wirtschaft und Wettbewerb WuW – setzt genau hier an. Er soll der Vermittlung von kartellrechtlichen Grundlagen (Schwerpunkt Deutschland und Europa) dienen. Ziel ist es, den Teilnehmenden hinreichende Sicherheit zu vermitteln, damit sie im Unternehmensalltag kartellrechtliche Herausforderungen erkennen lernen und sicher damit umzugehen wissen. Hier sind insbesondere Einblicke in die kartellrechtliche Praxis geplant, um die theoretischen Grundlagen umsetzen zu können.

Angesprochen sind somit Unternehmensjurist:innen und Rechtsanwält:innen in Kanzleien, die ihr Wissen auffrischen möchten oder neu im Thema sind und alle, die einen besseren Praxisbezug zum Kartellrecht herstellen wollen. Ebenfalls sind Wettbewerbsökonom:innen angesprochen, die grundlegende Kenntnisse im Kartellrecht erwerben möchten und dafür sensibilisiert werden, wann das Thema für Sie relevant wird.

Die Module sind einzeln buchbar. Wer am gesamten Lehrgang teilnimmt, erhält ein Zertifikat. Die Weiterbildung kann nach § 15 FAO eingereicht werden.

Top-Themen

  • Einführung und Überblick in das Kartellrecht
  • Wettbewerbswidrige Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen
  • Missbrauch von Marktmacht, §§ 18-21 GWB / Art. 102 AEUV
  • Kronzeugenregelung – Kartellschadensersatz – Kartellrechtliche Compliance
  • Zusammenschlusskontrolle, §§ 35-43 GWB, FKVO

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Top Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis bieten spannende und exklusive Insights.
  • Optimale Lernumgebung durch Online-Trainings mit begrenzter Gruppengröße
  • Die Teilnehmenden bestimmen Umfang und Tiefe der Weiterbildung – alle Module sind auch einzeln buchbar.
  • Neben der Teilnahmebescheinigung haben Sie auch die Möglichkeit, Fortbildungsstunden nach § 15 FAO zu sammeln.
  • Teilnehmende des Lehrgangs nehmen vergünstigt am Praxistag Kartellrecht teil.

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Unternehmensjurist:innen und Rechtsanwält:innen (Jurist:innen in Kanzleien, Zivilrechtler und Prozessrechtler, die Unternehmen beraten und Wissen im Bereich Kartellrecht erwerben wollen, sowie Kartellrechtler, die ihr Wissen auffrischen möchten, neu im Thema sind und alle, die einen besseren Praxisbezug zum Kartellrecht herstellen wollen). Ebenfalls sind Wettbewerbsökonom:innen angesprochen, die grundlegende Kenntnisse im Kartellrecht erwerben möchten und dafür sensibilisiert werden möchten, wann das Thema für Sie relevant wird.