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  • EU Inc.: EU-Rat macht Weg für neue europäische Gesellschaftsform frei

28.10.2026

Die EU will Unternehmensgründungen vereinfachen und Europas Wettbewerbsfähigkeit stärken. Der EU-Rat hat sich nun auf eine gemeinsame Position zur neuen Rechtsform „EU Inc.“ verständigt. Start-ups sollen damit schneller und günstiger grenzüberschreitend tätig werden können.

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Mit „EU Inc.“ soll neben den 27 nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen ein einheitliches, 28. Regelwerk entstehen. Unternehmen könnten sich künftig innerhalb von zwei Tagen vollständig digital für maximal 100 Euro registrieren lassen. Die neue Rechtsform soll insbesondere Start-ups und schnell wachsenden Unternehmen den Zugang zum EU-Binnenmarkt erleichtern.

Die Initiative ist Teil der europäischen Strategie „One Europe, One Market“ und greift Empfehlungen der Berichte von Mario Draghi und Enrico Letta auf.

Mehr Flexibilität und Schutz vor Missbrauch

Der Rat der EU unterstützt die Grundzüge des Vorschlags, fordert aber vereinfachte digitale Verfahren und klarere Regeln. Zugleich sollen strengere Kontrollen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere kriminelle Aktivitäten verhindern. Mitgliedstaaten könnten Unternehmensregistrierungen bei entsprechenden Risiken ablehnen.

Bei der Arbeitnehmermitbestimmung sollen grundsätzlich die Vorschriften des Landes gelten, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Ergänzende Regelungen sollen greifen können, wenn in anderen Mitgliedstaaten relevante Schwellenwerte überschritten werden.

Ein europaweit einheitliches Mitarbeiterbeteiligungsprogramm soll Unternehmen helfen, qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen und zu halten. Der Rat will dessen Anwendungsbereich jedoch auf kleinere mittelgroße Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz begrenzen.

Verhandlungen mit EU-Parlament stehen bevor

Die Mitgliedstaaten sollen 21 Monate Zeit für die Umsetzung erhalten. Mit der Einigung steht die Verhandlungsposition des Rates fest. Sobald das Europäische Parlament seine Position beschlossen hat, können die Verhandlungen beginnen.


Rat der EU vom 23.10.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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