• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • „CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

20.02.2026

Wer mit Klimaschutz wirbt, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Das Landgericht Bochum hat einem Onlinehändler untersagt, mit „CO₂-neutralem Versand“ sowie „nachhaltig & regional“ zu werben. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass umweltbezogene Werbeaussagen strengen rechtlichen Anforderungen unterliegen.

Beitrag mit Bild

©jirsak/123rf.com

Das Landgericht Bochum hat dem Betreiber des Onlineshops Clevertronic mit Urteil vom 16.12.2025 (I-19 O 24/25) untersagt, auf seiner Webseite zu behaupten, dass er seine Produkte „CO2-neutral“ versendet. Unzulässig ist nach dem Urteil auch die Werbung mit „Nachhaltig & regional“ auf der Webseite.  Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt, der die strittige Umweltwerbung als irreführend kritisiert hatte.

„Umwelt- und Klimaschutz spielt bei Kaufentscheidungen eine immer größere Rolle“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Das nutzen viele Anbieter aus, um sich mit fragwürdigen, missverständlichen oder sogar falschen Behauptungen einen besonders grünen Anstrich zu geben. Wir werden weiterhin gezielt gegen die leider sehr verbreitete Irreführung der Verbraucher:innen vorgehen.“

Umstrittene Werbung mit Umweltschutzbegriffen

Volt Venture bietet auf Clevertronic.de unter anderem gebrauchte Smartphones und Tablets an. Auf der Webseite warb das Unternehmen mit folgenden Aussagen, gegen die sich die Klage der Verbraucherzentrale richtete:

  • „Dank DHL Go Green versenden wir dein Gerät CO2-neutral aus unserer Zentrale in Münster.“
  • „Nachhaltig & regional Du unterstützt die Kreislaufwirtschaft & wir tun alles, um in unseren Prozessen so nachhaltig wie möglich zu sein. Alles vor Ort in Münster!“

Umweltwerbung muss richtig, eindeutig und klar sein

Das Landgericht Bochum gab der Klage statt und entschied, dass beide Werbeaussagen irreführend sind. Das Unternehmen erwecke zumindest bei Teilen der potenziellen Kunden die Fehlvorstellung, dass es die bestellten Produkte ohne den Ausstoß von CO2 versende.  Das sei nicht wahr. Tatsächlich werde die Emission von Treibhausgasen bei einem Versand mit DHL Go Green lediglich reduziert.

Die Passage mit der Aussage „Nachhaltig & regional“ war ebenfalls unzulässig, so das Gericht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seien bei der Werbung mit Umweltschutzbegriffen strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen. Werden mehrdeutige Begriffe verwendet, müsse bereits in der Werbung selbst eindeutig erklärt werden, welche konkrete Bedeutung maßgeblich sei. Diese Kriterien waren nach Überzeugung des Gerichts nicht erfüllt. Es werde nicht erklärt, was konkret „nachhaltig“ und gleichzeitig „regional“ an den Leistungen des Unternehmens sei. Das bleibe auch deshalb unklar, weil sich die Beklagte mit ihrem Internetauftritt an Kundinnen und Kunden in ganz Deutschland richte und diese offensichtlich auch bundesweit beliefere.

 


vzbv vom 12.02.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com

17.02.2026

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©sdecoret/fotolia.com

13.02.2026

Der Gesetzentwurf legt fest, wie die Vorgaben der KI-Verordnung national umgesetzt werden, bestimmt zuständige Behörden und schafft Rechtssicherheit.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Meldung

©pixelrobot/123rf.com

11.02.2026

Hybride Angriffe sind kein theoretisches Zukunftsszenario mehr, sondern eine reale Bedrohung für Wirtschaft und Gesellschaft.

weiterlesen
Hybride Angriffe: 20 Stunden bis zum Stillstand im Betrieb

Meldung

©rcx/fotolia.com

10.02.2026

Der Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung beseitigt bislang geltende Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler, um europarechtskonform zu werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)