• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

31.10.2025

Mit dem Entwurf des Durchführungsgesetzes zum Data Act setzt das Bundeskabinett einen wichtigen Schritt zur praktischen Umsetzung des europäischen Datenrechtsrahmens. Ziel ist es, den Zugang zu Daten einfacher, fairer und innovationsfreundlicher zu gestalten.

Beitrag mit Bild

© nmann77/fotolia.com

Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 den Entwurf des Durchführungsgesetzes zum Data Act verabschiedet. Das Durchführungsgesetz regelt, an welche Behörde sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Deutschland bei Fragen und Streitigkeiten zum Data Act wenden können. Ziel des Data Act ist es insbesondere, die Verfügbarkeit von Daten aus vernetzten Geräten zu erhöhen, den Wechsel des Cloud-Computing-Anbieters zu erleichtern sowie allgemein Datenzugänge und Datennutzung in Europa zu fördern. Dies schafft neue Möglichkeiten für innovative Geschäftsmodelle.

Beispiel:

Nutzerinnen und Nutzer von smarten Geräten wie Waschmaschinen, Heizungen oder Sprachassistenten können die Geräte- und Nutzungsdaten künftig einfacher an andere Dienstleister weitergeben. So könnten neue Energiespar-Apps oder Haushaltsservice-Angebote entstehen. Genauso sind Anwendungsfälle in der Industrie möglich, z.B. bei der Wartung von Maschinen auf Basis realer Nutzungsdaten. Besonders Start-ups und KMU im Bereich der Künstlichen Intelligenz eröffnet der Zugang zu Daten neue Chancen und Geschäftsmodelle.

Klare Zuständigkeiten für Unternehmen und Bürger

Kern des Durchführungsgesetzes ist die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Aufsichtsbehörde für alle Fragen rund um den Data Act. Sie soll Unternehmen und Bürgerinnen als beratender Ansprechpartner zur Seite stehen. Für datenschutzrechtliche Belange im Zusammenhang mit dem Data Act übernimmt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine Sonderzuständigkeit – insbesondere für die Wirtschaft.

Weniger Bürokratie, mehr Innovation

Deutschland setzt die EU-Vorgaben ohne zusätzliche Anforderungen um und beendet das sog. Gold-Plating. Im Vordergrund soll zudem die Beratung der Unternehmen stehen, um ihnen eine klare Orientierung im Umgang mit den neuen komplexen europäischen Vorgaben zu bieten. Dazu werden bei der BNetzA und der BfDI digitale Fachkompetenzen zielgerichtet aufgebaut und im Sinne der Effizienz zukünftig möglichst automatisierte Verfahren eingesetzt.


BMDS vom 29.10.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com

19.05.2026

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung

sdecoret/123rf.com

18.05.2026

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©Zerbor/fotolia.com

12.05.2026

Werbeaussagen wie „macht nicht müde“ sind irreführend, wenn mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments im Beipackzettel ausdrücklich genannt werden.

weiterlesen
Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

11.05.2026

Das neue Gesetz weitet den Verbraucherschutz bei Krediten aus, erfasst künftig auch Kleinkredite und zinsfreie Finanzierungen.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)