22.10.2025

Die Bundesregierung hat eine Anhebung der Wertgrenzen für Berufungen und Beschwerden auf den Weg gebracht. Damit soll die Inflation seit der letzten Anpassung ausgeglichen und gleichzeitig die Effizienz der Justiz gestärkt werden.

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Die Beträge, ab denen Berufung oder Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eingelegt werden kann, sollen moderat angehoben werden. Damit soll im Gleichklang mit der Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten die Inflation seit der jeweils letzten Anpassung der Beträge berücksichtigt werden. Die Änderungen sollen im parlamentarischen Verfahren zusammen mit der Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten erfolgen. Eine entsprechende Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Bundesregierung am 22.10.2025 beschlossen.

Weniger Verfahren, schnellere Urteile?

Die moderate Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte berücksichtigt, dass Rechtsmittel auch bei geringen Streitwerten oftmals eine hohe Bedeutung sowohl für die Parteien als auch für eine einheitliche Rechtsprechung haben können. Die Anpassung soll zugleich zu kürzeren Verfahrensdauern beitragen. Denn durch die Erhöhung wird sich insgesamt die Zahl der Rechtsmittelverfahren verringern.

Konkret sind folgende Erhöhungen vorgesehen:

  • Wertgrenze für Berufungen (§ 511 der Zivilprozessordnung – ZPO), Beschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach § 61 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und das Verfahren nach billigem Ermessen (§ 495a ZPO) von derzeit 600 auf 1.000 Euro,
  • Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (§ 544 ZPO) von derzeit 20.000 auf 25.000 Euro,
  • Wertgrenze für Kostenbeschwerden (§ 567 ZPO, § 304 StPO, §§ 66, 68, 69 GKG; §§ 57, 59, 60 FamGKG, §§ 4, 9 JVEG, § 33 RVG, § 108 OWiG, §§ 81, 83 GNotKG) von derzeit 200 auf 300 Euro.

BMJV vom 22.10.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©olando/fotolia.com

04.02.2026

Das OLG Oldenburg verurteilte die Beklagten im „Wasserdiesel“-Fall zu rund 3,25 Mio. € Schadensersatz, da sie nachweislich Investoren getäuscht hatten.

weiterlesen
„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Meldung

©kebox/fotolia.com

03.02.2026

Ein neues Gesetz stärkt ab Juni 2026 die Rechte von Verbrauchern beim Online-Vertragsabschluss und gestaltet das Widerrufsrecht klarer.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Meldung

©jirsak/123rf.com

02.02.2026

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Meldung

©olando/fotolia.com

29.01.2026

Mit der EuGH-Vorlage will der BGH wissen, ob eine börsennotierte Gesellschaft schon allein durch mangelnde Organisation haftbar gemacht werden kann.

weiterlesen
Dieselskandal: Neue BGH-Fragen zur Kapitalmarkt-Haftung
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)