• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bürokratieabbau für grüne Projekte: Neue Verordnung erleichtert Planung

14.04.2025

Beitrag mit Bild

©Mike Mareen/fotolia.com

Unternehmen, die Windenergie- oder Solaranlagen errichten oder Mobilfunk- oder Glasfasernetze ausbauen wollen, benötigen für ihre Vorhaben regelmäßig Informationen aus dem Grundbuch. Sie müssen insbesondere wissen, wem ein Grundstück gehört, das für eine entsprechende Anlage infrage kommt. Die neue Verordnung stellt sicher, dass Grundbuchämter den Unternehmen Grundbucheinsicht gewähren.

Leichtere Grundbucheinsicht beim Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen

Das Bundesministerium der Justiz hat eine Verordnung erlassen, mit der die Einsicht in das Grundbuch erleichtert werden soll. Ziel der Verordnung ist es, den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen zu erleichtern. Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze leistet so einen Beitrag zur Energiewende und zum Bürokratieabbau. Sie setzt auch Anliegen aus der Gigabitstrategie der Bundesregierung und der Windenergie-an-Land-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz um. Die Verordnung wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr erarbeitet.

Im Einzelnen bewirkt die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze folgende Änderungen:

  • Für Betreiber und Projektierer von Windenergieanlagen an Land und von bestimmten Solaranlagen wird geregelt, dass ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch in der Regel vorliegt, wenn sie unter Nutzung der Grundstücke, für die die Grundbucheinsicht begehrt wird, solche Anlagen betreiben oder projektieren wollen.
  • Funkturmunternehmen und andere Unternehmen, die Telekommunikationsnetze oder zugehörige Einrichtungen betreiben, gehören nunmehr ausdrücklich zu den Versorgungsunternehmen, denen die Einsicht in das Grundbuch in allgemeiner Form auch für sämtliche Grundstücke eines Grundbuchamtsbezirks gestattet werden kann. Zudem wird geregelt, dass ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch in allgemeiner Form auch für sämtliche Grundstücke eines Grundbuchamtsbezirks bereits dann vorliegt, wenn der Grundbuchamtsbezirk in einem Suchkreis für den Netzausbau im Bereich Mobilfunk liegt.
  • Im Hinblick auf Elektrizitätsverteilernetze wird klargestellt, dass konkrete Planungen für die Änderung, Erweiterung oder den Neubau von Anlagen, die in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht begründen, insbesondere dann betrieben werden, wenn die Erweiterung oder der Neubau in einem Netzausbauplan enthalten ist.

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

©ferkelraggae/fotolia.com

15.04.2025

Der Generalanwalt am EuGH befasst sich mit zentralen Fragen rund um verbundene Kreditverträge. Sein Fazit: Auch bei einem Widerruf können Zinsen fällig bleiben.

weiterlesen
Zinsen trotz Widerrufs: EU-Recht gibt Kreditgebern recht

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com

08.04.2025

Das LG Berlin II hat Meta in sechs Fällen zu Auskunft, Datenlöschung und Schadensersatz verurteilt und damit ein deutliches Signal für mehr Datenschutz im Netz gesetzt.

weiterlesen
Meta muss zahlen: DSGVO-Urteile setzen klares Zeichen

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

03.04.2025

Die neue Nachhaltigkeitsstrategie setzt auf soziale Gerechtigkeit, starke Beteiligung der Gesellschaft und klare Transformationsziele.

weiterlesen
Bundeskabinett: Neue Nachhaltigkeitsstrategie für eine gerechte Zukunft

Meldung

©vege/fotolia.com

31.03.2025

Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber dürfen Datenschutzverstöße künftig gerichtlich verfolgen – unabhängig davon, ob einzelne Betroffene Klage erheben.

weiterlesen
Datenschutz als Wettbewerbsfaktor: BGH stärkt Klagebefugnis
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank