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  • ESG-Ratings: Rat gibt grünes Licht für neue Verordnung

22.11.2024

Der Rat der EU hat am 19.11.2024 eine neue Verordnung über Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) angenommen.

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Die neue ESG-Rating-VO zielt darauf ab, Rating-Tätigkeiten in der EU kohärenter, transparenter und vergleichbarer zu gestalten, um das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzprodukte zu stärken.

Durch ESG-Ratings wird eine Stellungnahme zum Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens oder eines Finanzinstruments abgegeben, indem die Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt sowie die Nachhaltigkeitsrisiken bewertet werden. Mit den neuen Vorschriften sollen die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von ESG-Ratings gestärkt werden, indem die Transparenz und Integrität der Tätigkeiten der Anbieter von ESG-Ratings verbessert und potenzielle Interessenkonflikte vermieden werden.

Transparenzanforderungen für Anbieter von ESG-Ratings

Insbesondere müssen in der Union niedergelassene Anbieter von ESG-Ratings von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden und Transparenzanforderungen erfüllen, vor allem in Bezug auf ihre Methodik und ihre Informationsquellen. Anbieter von ESG-Ratings, die außerhalb der Union niedergelassen sind und in der Union tätig werden möchten, benötigen eine Zulassung der Übernahme ihrer ESG-Ratings durch einen in der EU zugelassenen ESG-Rating-Anbieter, müssen auf der Grundlage quantitativer Kriterien anerkannt werden oder auf der Grundlage eines Gleichwertigkeitsbeschlusses in das EU-Register für Anbieter von ESG-Ratings aufgenommen werden.

Mit der Verordnung wird der Grundsatz der Trennung von Unternehmen und Tätigkeiten eingeführt, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Zum Hintergrund

Die EU-Kommission hatte am 13.06.2023 einen Vorschlag für eine Verordnung über ESG-Rating-Tätigkeiten übermittelt. Die Annahme durch den Rat schließt sich an eine Einigung an, die mit dem Europäischen Parlament in erster Lesung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erzielt worden ist.

Die Verordnung wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Verordnung wird 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten zur Anwendung kommen.


Rat der EU vom 19.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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