Kartellschadensersatzprozesse sind bis dato kaum denkbar ohne – oft umfangreiche – ökonometrische Sachverständigengutachten (die wenigstens von einer Partei vorgelegt werden) zur Frage des kartellbedingten Schadens und dessen Höhe. An dieser Stelle trifft dann der Richter – der ja bekanntlich „non calculat“ – auf den Ökonomen, der – wie es seiner Profession eigen ist – ohne Zahlen, Daten und Fakten nicht kann. Dabei zeigt sich vor allem in letzter Zeit, dass es diverse Missverständnisse und vielleicht sogar Misstrauen im Vorgehen der jeweils anderen Seite zu geben scheint. Darüber sprechen wir mit Dr. Gerhard Klumpe und Dr. Johannes Paha.
Meldung
20.12.2024
Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten