• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes

08.10.2024

Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, den Anlegerschutz durch Anpassungen in den Bereichen Transparenz, Produktintervention, Rechnungslegungsverstöße und Werbevorschriften zu stärken und bestehende Regelungslücken zu schließen.

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

In den letzten Jahren wurde der Anlegerschutz in Reaktion auf verschiedene Fehlentwicklungen bereits erheblich gestärkt, insbesondere durch das Kleinanlegerschutzgesetz aus dem Jahr 2015 und das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes aus dem Jahr 2021. Im Hinblick auf die zwischenzeitliche Fortentwicklung der Finanzmärkte und Erfahrungen aus der Praxis dient der vorliegende Referentenentwurf der weiteren Verbesserung des Anlegerschutzes. Zu den wesentlichen Maßnahmen gehören:

  • Anpassungen des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) sowie des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG), um bestehende Regelungslücken zu schließen und den Anlegerschutz zu verbessern.
  • Erhöhung der Transparenz, indem den Anlegern vollständige und aktuelle Informationen bereitgestellt werden, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
  • Die Befugnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird erweitert, sodass sie bei Anlegerschutzbedenken bekannt machen kann, dass sie ein Verwaltungsverfahren zur Prüfung von Produktinterventionen eingeleitet hat.
  • Beschränkung der Gültigkeitsdauer von Wertpapier- und Vermögensanlagen-Informationsblättern auf 12 Monate nach Billigung.
  • Anpassung der Befugnisse der BaFin zur Verfolgung von Rechnungslegungsverstößen, um effizienter gegen Verstöße vorzugehen.
  • Erhöhte Anforderungen an Werbung, insbesondere die Sicherstellung, dass irreführende Werbung verboten ist.
  • Verlängerung der Widerrufsfrist für Anleger bei bestimmten Nachträgen von zwei auf drei Arbeitstage.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der BaFin und dem Bundesamt für Justiz, unter anderem durch Aufhebung der Verschwiegenheitspflichten in bestimmten Ordnungsgeldverfahren.

BMF vom 04.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com

16.01.2026

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

©jamdesign/fotolia.com

15.01.2026

Trotz Filter für Kassenpatienten zeigte Doctolib auch kostenpflichtige Selbstzahler-Termine; das Landgericht Berlin wertet das als Irreführung.

weiterlesen
Doctolib wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com

12.01.2026

Deutsche Unternehmen sind stark auf internationale Datentransfers angewiesen, trotz unsicherer rechtlicher Rahmenbedingungen.

weiterlesen
Unternehmen können nicht auf internationale Datentransfers verzichten

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com

10.01.2026

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)