13.09.2024

Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Sofern zwischen den am Umsatz beteiligten Unternehmen kein anderer elektronischer Übermittlungsweg vereinbart wurde, genügt für den Empfang einer E-Rechnung künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) müssen eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe (z.B. E-Rechnungen) auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.

Man arbeitet mit Hochdruck an einem Meldesystem

„Die obligatorische Verwendung von E-Rechnungen für B2B-Umsätze ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung eines elektronischen Systems für die transaktionsbezogene Meldung von Umsätzen an die Verwaltung (elektronisches Meldesystem)“, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) weiter aus. Gemeinsam mit den Ländern, die nach Artikel 108 GG für die Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer zuständig seien, arbeite die Bundesregierung mit hoher Priorität an einem Konzept für die Einführung eines entsprechenden Meldesystems. Ziel sei es, ein einheitliches System für die Meldung von nationalen Umsätzen und solchen aus dem EU-Binnenmarkt einzurichten.

„Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auf EU-Ebene die Verabschiedung des von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlags mit dem Titel ‚Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter‘ noch aussteht und damit unter anderem Regelungen für die Ausgestaltung, insbesondere aber der Zeitpunkt der Einführung des Meldeverfahrens für innergemeinschaftliche Umsätze nicht feststeht“, heißt es in der Antwort weiter. Derzeit sehe der Kompromissvorschlag eine Umsetzung bis zum 01.07.2030 durch die EU-Mitgliedstaaten vor.


Dt. Bundestag vom 11.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com

17.09.2024

Durch die künftige Anhebung der Meldeschwellen im Intrahandel werde eine Entlastung der Wirtschaft möglich, heißt es in einem neuen Gesetzentwurf.

weiterlesen
Entlastung für die Wirtschaft durch Statistikänderungen

Meldung

adiruch/123rf.com

13.09.2024

Zur Umsetzung der CSRD sind Änderungen u.a. im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung erforderlich.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur CSRD-Umsetzung

Meldung

nx123nx/123rf.com

10.09.2024

Die EU-Kommission hat die Ergebnisse der Evaluierung des EU-Durchsetzungsrahmens des Kartellrechts veröffentlicht.

weiterlesen
Kartellrecht: Evaluierung des EU-Durchsetzungsrahmens

Meldung

©Mike Mareen/fotolia.com

09.09.2024

Da im Streitfall die Immissionen eines Windparks innerhalb der zulässigen Grenzwerte blieben, wurden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche abgelehnt.

weiterlesen
Immissionen durch Windpark: Ansprüche der Anwohner?

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank