19.06.2024

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

© sakkmesterke/fotolia.com

Der am 18.06.2024 veröffentlichte Referentenentwurf sieht zum einen eine Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb vor. Damit den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch künftig qualifizierte Sachverständige, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, sollen zudem die einschlägigen Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Der Referentenentwurf sieht insbesondere vor:

  • Im Bereich der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung wird eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren vorgeschlagen. Dabei sollen die Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um 9 % und die Wertgebühren um 6 % steigen.
  • Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um 9 % beziehungsweise 6 % angehoben werden, die Gerichtsvollziehergebühren um 9 %. Darüber hinaus sind einzelne weitere strukturelle Änderungen in den Justizkostengesetzen vorgesehen.
  • Die Honorarsätze der Sachverständigen und der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sollen um 9 % erhöht werden.
  • Die Entschädigungstatbestände für die Telekommunikationsüberwachung sollen an die geänderten technischen Rahmenbedingungen und die Entschädigungssätze an die veränderten Personal- und Sachkosten angepasst werden.

Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 08.07.2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.


BMJ vom 18.06.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com

27.09.2024

Massenverfahren stellten eine große Belastung für die Zivilgerichte dar; der BGH kann daher solche Verfahren künftig zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmen.

weiterlesen
Leitentscheidungsverfahren beim BGH wird eingeführt

Meldung

peshkova/123rf.com

26.09.2024

Über einhundert Unternehmen haben den EU-Pakt für künstliche Intelligenz (KI) unterzeichnet und sich freiwillig verpflichtet, die Grundsätze des KI-Gesetzes anzuwenden.

weiterlesen
Mehr als einhundert Unternehmen unterzeichnen KI-Pakt

Meldung

©momius/fotolia.com

26.09.2024

Mechanismen zur alternativen Streitbeilegung bieten Verbrauchern die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten mit Unternehmen beizulegen, ohne vor Gericht zu ziehen.

weiterlesen
Neue Maßnahmen zur Erleichterung der Streitbeilegung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com

24.09.2024

Der BGH stellt klar, dass die Vereinbarung eines anwaltlichen Zeithonorars, auch in AGB, nicht grundsätzlich unzulässig ist – auch im Rechtsverkehr mit Verbrauchern.

weiterlesen
BGH zu anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank