• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat gibt grünes Licht für Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz

17.06.2024

Der Bundesrat hat am 14.06.2024 dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht zugestimmt.

Beitrag mit Bild

©olando/fotolia.com

Mit dem Gesetz wird das Klima als Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen. Es bringt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren auf den Weg.

Beginn und Dauer der Genehmigungsfristen

So sieht das Gesetz vor, dass Genehmigungsfristen künftig nur einmalig für drei Monate verlängert werden können. Eine weitere Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Antragsgegners möglich. Die Frist für Genehmigungsverfahren beginnt zu laufen, wenn die Behörde innerhalb einer vorgegebenen Frist nicht reagiert oder die erstmalig nachgeforderten Unterlagen vom Antragsteller nachgereicht wurden. So solle verhindert werden, dass der Fristbeginn durch wiederholtes Nachfragen verzögert werde.

Vorzeitiger Baubeginn

Vereinfacht wird das Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn: Hier entfällt das Erfordernis einer Prognoseentscheidung bei Änderungsgenehmigungen sowie Genehmigungen von Anlagen auf bestehenden Standorten. Die Prüfung des Betriebs der Anlage findet erst im Rahmen der finalen Genehmigung statt.

Fakultative Erörterungstermine

Bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren für Wasserstoff aus erneuerbaren Energien soll auf einen Erörterungstermin verzichtet werden. Bei anderen Anlagen findet ein Erörterungstermin nur statt, wenn der Vorhabenträger dies beantragt oder die Durchführung aus Sicht der Behörde im Einzelfall geboten ist. Der Erörterungstermin ist dann innerhalb von vier Wochen durchzuführen.

Erleichterung für Windenergieanlagen

Das Gesetz enthält besondere Maßnahmen, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Betreibern soll es beispielsweise erleichtert werden, einzelne zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren über einen Vorbescheid klären zu lassen.

Begleitende Entschließung

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Initiativen der Bundesregierung zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratieabbau. Er weist darauf hin, dass es ohne ausreichendes, qualifiziertes, leistungsstarkes und motiviertes Personal in den Ländern und Kommunen nicht gelingen werde, die vielen Planungs- und Genehmigungsprozesse rechtskonform durchzuführen, und bekräftigt die Erwartung, dass der Bund die Länder dabei finanziell unterstütze. Die Novelle sei ein bedeutender Schritt, um das Ziel von 80 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 zu erreichen. Hinsichtlich des Vollzuges seien jedoch nicht alle Bedenken der Länder ausgeräumt worden. Es sei zu befürchten, dass es im Zuge der praktischen Umsetzung der Regelungen zu Klageverfahren kommen könne.

Um sicherzustellen, dass es wirklich zu einer Verfahrensbeschleunigung komme, solle die Novelle bis Herbst 2026 evaluiert werden. Hier seien unter anderem die Reichweite der Stichtagsregelung, der vorzeitige Vorhabenbeginn, die Begrenzung des Prüfumfangs und der Umgang mit Erörterungsterminen zu berücksichtigen.

 


Bundesrat vom 14.06.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com

27.09.2024

Massenverfahren stellten eine große Belastung für die Zivilgerichte dar; der BGH kann daher solche Verfahren künftig zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmen.

weiterlesen
Leitentscheidungsverfahren beim BGH wird eingeführt

Meldung

peshkova/123rf.com

26.09.2024

Über einhundert Unternehmen haben den EU-Pakt für künstliche Intelligenz (KI) unterzeichnet und sich freiwillig verpflichtet, die Grundsätze des KI-Gesetzes anzuwenden.

weiterlesen
Mehr als einhundert Unternehmen unterzeichnen KI-Pakt

Meldung

©momius/fotolia.com

26.09.2024

Mechanismen zur alternativen Streitbeilegung bieten Verbrauchern die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten mit Unternehmen beizulegen, ohne vor Gericht zu ziehen.

weiterlesen
Neue Maßnahmen zur Erleichterung der Streitbeilegung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com

24.09.2024

Der BGH stellt klar, dass die Vereinbarung eines anwaltlichen Zeithonorars, auch in AGB, nicht grundsätzlich unzulässig ist – auch im Rechtsverkehr mit Verbrauchern.

weiterlesen
BGH zu anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank