• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

13.06.2024

Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 12.06.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ beschlossen.

Beitrag mit Bild

©tunedin/fotolia.com

Mit dem Gesetzentwurf „zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ (20/10942, 20/11307) will die Bundesregierung das bis zum 31.08.2024 befristete Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zum einen entfristen, zum anderen soll es reformiert werden. Ein ersatzloses Auslaufenlassen der Regelungen ist aus Sicht der Bundesregierung nicht angezeigt.

Instrument hat sich bewährt

„Das Musterverfahren hat sich in der Praxis trotz seiner bisherigen Unzulänglichkeiten grundsätzlich als Instrument zur Bewältigung gehäuft auftretender gleichlaufender Klagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug bewährt“, führt der Entwurf dazu aus. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss noch diverse Änderungen an dem Entwurf vor. Unter anderem sind im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz nun auch Anlagebasisinformationsblätter von Schwarmfinanzierungsdienstleistern sowie Ratings und Bestätigungsvermerke von Abschlussprüfern als Regelbeispiele für öffentliche Kapitalmarktinformationen aufgenommen worden.

Weitere Änderungen

Weitere Änderungen betreffen beispielsweise Regelungen zur Entscheidung über den Musterverfahrensantrag, zum Inhalt des Vorlagebeschlusses, zum Eröffnungsbeschluss durch die Oberlandesgerichte und zum Musterkläger. Hinzugetreten sind zudem Regelungen zur Vorlage von Beweismitteln in den Verfahren. Ferner soll das Gesetz fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden.

Der Bundestag will laut Tagesordnung am 13.06.2024 abschließend über den im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurf beraten.


Dt. Bundestag vom 12.06.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©sdecoret/fotolia.com

13.02.2026

Der Gesetzentwurf legt fest, wie die Vorgaben der KI-Verordnung national umgesetzt werden, bestimmt zuständige Behörden und schafft Rechtssicherheit.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Meldung, Wirtschaftsrecht

©pixelrobot/123rf.com

11.02.2026

Hybride Angriffe sind kein theoretisches Zukunftsszenario mehr, sondern eine reale Bedrohung für Wirtschaft und Gesellschaft.

weiterlesen
Hybride Angriffe: 20 Stunden bis zum Stillstand im Betrieb

Meldung

©rcx/fotolia.com

10.02.2026

Der Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung beseitigt bislang geltende Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler, um europarechtskonform zu werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung

Meldung

©olando/fotolia.com

04.02.2026

Das OLG Oldenburg verurteilte die Beklagten im „Wasserdiesel“-Fall zu rund 3,25 Mio. € Schadensersatz, da sie nachweislich Investoren getäuscht hatten.

weiterlesen
„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu
WuW Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul WuW im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)