• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zusätzliche Energiekostenhilfen für mittelständische Unternehmen

28.03.2023

Bund und Länder haben die Umsetzung der „Härtefallhilfen Energie“ für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) auf den Weg gebracht. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Energieträger.

Beitrag mit Bild

©JürgenFälchle/fotolia.com

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche finanzielle Hilfen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern zu diesem Zweck über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und Abwicklung der Härtefallhilfen werden über die Bewilligungsstellen der Länder erfolgen. In sieben Ländern können die Hilfen bereits beantragt werden, in den übrigen gehen sie in den nächsten Wochen an den Start.

Härtefallhilfen unabhängig vom Energieträger

Mit den Härtefallhilfen sollen stark gestiegene Mehrkosten für Energie, die trotz der umfangreichen bereits umgesetzten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Einzelfall weiter bestehen bleiben, zusätzlich abgefedert werden. Umfasst sind sowohl leitungsgebundene als auch nicht leitungsgebundene Energieträger. Die Einzelheiten der Programmausgestaltung werden von den Ländern festgelegt, um insbesondere auch regionale Besonderheiten berücksichtigen und flankieren zu können.

Für die Umsetzung der Härtefallhilfen haben Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, die die Durchführung der Förderung, die Zuweisung der Mittel an die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel sowie die Prüfung und Erfolgskontrolle der Härtefallhilfen regelt.

Die Bereitstellung der Bundesmittel für die Härtefallhilfen erfolgt über den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der für diesen Zweck bereits 400 Mio. Euro freigegeben hat. Hinsichtlich der Freigabe weiterer Mittel will der Haushaltsausschuss auch die weiteren finanziellen Beteiligungen aller Länder mit eigenen Landesmitteln berücksichtigen. Die konkrete Auszahlung an die Betroffenen erfolgt ausschließlich über die Bundesländer und die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder.


BMWK vom 24.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com

27.06.2025

Nur wenn eine zuständige Behörde die therapeutische Relevanz einer Bio-Herkunft bestätigt, darf ein Bio-Logo auf Arzneitees verwendet werden.

weiterlesen
Bio-Logo: EuGH setzt Grenzen

Meldung, Wirtschaftsrecht

nosua/123rf.com

24.06.2025

Durch das neue EU-Label sollen Verbraucher:innen sofort sehen, wie nachhaltig ein Gerät ist. Der Reparierbarkeits-Index zeigt, ob sich eine Investition auch langfristig lohnt.

weiterlesen
EU-Energielabel sorgt für mehr Transparenz

Meldung, Wirtschaftsrecht

©ferkelraggae/fotolia.com

23.06.2025

Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie wird der rechtliche Schutz von Kreditnehmerinnen und -nehmern deutlich verbessert.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie veröffentlicht

Meldung

©Travis/fotolia.com

12.06.2025

Der starke Anstieg verdächtiger Krypto-Transaktionen belegt: Die FIU muss immer schneller und präziser auf neue Methoden reagieren.

weiterlesen
FIU-Geldwäschebekämpfung: Kryptowerte im Fokus
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank