• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH befasst sich mit dem Schutz von Computerprogrammen

24.02.2023

Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH Fragen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs von Software vorgelegt, die dem Nutzer das Manipulieren des auf einer Spielkonsole ablaufenden Programms ermöglicht (sogenannte „Cheat-Software“).

Beitrag mit Bild

©ustudiographydd59/123rf.com

Die Klägerin vertreibt als exklusive Lizenznehmerin in ganz Europa Spielkonsolen und Computerspiele hierfür. Bei den Beklagten handelt es sich um Unternehmen einer Unternehmensgruppe, die Software entwickelt, produziert und vertreibt, insbesondere Ergänzungsprodukte zu den Spielkonsolen der Klägerin.

Mit der Software der Beklagten konnten Nutzer von Spielkonsolen der Klägerin bestimmte Beschränkungen in Computerspielen der Klägerin umgehen, zum Beispiel in einem Rennspiel die Beschränkung der Verwendbarkeit eines „Turbos“ oder der Verfügbarkeit von Fahrern. Dies bewirkten die Softwareprodukte der Beklagten, indem sie Daten verändern, die die Spiele der Klägerin im Arbeitsspeicher der Spielkonsole ablegen. Die Klägerin rügt, dass dies eine unzulässige Umarbeitung ihrer Computerspiele i.S.v. § 69c Nr. 2 UrhG darstelle.

Bisheriger Prozessverlauf

Das LG hat der auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klage überwiegend stattgegeben. Indem die Nutzer mittels der Software der Beklagten durch externe Befehle in den Programmablauf der Computerspiele der Klägerin eingriffen und diesen veränderten, werde das Computerprogramm der Klägerin umgearbeitet. Es mache weder aus Benutzer- noch aus Urhebersicht einen Unterschied, ob eine Veränderung des Programmablaufs durch die Veränderung der Spielsoftware oder aber durch Veränderung von Daten im Arbeitsspeicher erreicht werde.

Auf die Berufung der Beklagten hat das OLG das landgerichtliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin hat das OLG zurückgewiesen. Das OLG nahm an, es fehle an einer Umarbeitung eines Computerprogramms i.S.v. § 69c Nr. 2 UrhG. Die Software greife lediglich in den Ablauf der Computerspiele der Klägerin ein, indem sie die im Arbeitsspeicher der Spielkonsole abgelegten Daten verändere, nicht aber die Computerbefehle selbst. Der programmgemäße Ablauf eines Computerprogramms gehöre aber nicht zum Schutzgegenstand von § 69a UrhG. Mit der Revision verfolgt die Klägerin ihr Klagebegehren weiter.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung folgende Fragen vorgelegt:

1. Wird in den Schutzbereich eines Computerprogramms nach Art. 1 Abs. 1 bis 3 der Richtlinie 2009/24/EG eingegriffen, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung verändert wird, sondern ein gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm ablaufendes anderes Programm den Inhalt von Variablen verändert, die das geschützte Computerprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet?

2. Liegt eine Umarbeitung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2009/24/EG vor, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung verändert wird, sondern ein gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm ablaufendes anderes Programm den Inhalt von Variablen verändert, die das geschützte Computerprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet?


BGH vom 23.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com

20.12.2024

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©jirsak/123rf.com

18.12.2024

Das OLG Köln untersagte einer Fluggesellschaft die Werbung mit „CO2-neutral reisen“, da die Kompensation nicht sofort, sondern erst später erfolgte.

weiterlesen
Werbung mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com

14.12.2024

Die vom BMJ vorgeschlagene Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren soll die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern – und damit zugleich den Rechtsstaat stärken.

weiterlesen
Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Meldung

©Mike Mareen/fotolia.com

14.12.2024

Änderungen des EEG- und KWKG sollen Biogasanlagen flexibler fördern, die Südquote aufheben und KWK-Planungssicherheit über 2026 hinaus verlängern.

weiterlesen
Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank