• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anonyme Hinweise auf kartellrechtliche Verstöße

13.01.2023

Die Europäische Kommission hat den Anwendungsbereich ihres anonymen kartellrechtlichen Whistleblower-Tools ausgeweitet.

Beitrag mit Bild

imilian/123rf.com

Bürgerinnen und Bürger können der EU-Kommission dabei helfen, fusionsbedingte Verstöße und Fälle von unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen aufzudecken. Damit können Einzelpersonen die Kommission anonym auf alle Arten möglicher Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht hinweisen. Seit seiner Einführung 2017 gehen jährlich etwa 100 Meldungen über das Instrument ein.

Anonymität der Hinweisgeber bleibt gewahrt

Mit dem Instrument soll die Anonymität von Hinweisgebern gewahrt werden, die Grund zu der Annahme haben, dass ihre Meldung zu Vergeltungsmaßnahmen gegen sie in irgendeiner Form führen könnte. Die Kommission verwendet ein speziell entwickeltes verschlüsseltes Nachrichtensystem, das eine Kommunikation in beide Richtungen ermöglicht, sodass der Hinweisgeber Informationen liefern und die Kommission um weitere Erläuterungen bitten kann. Der Dienst wird von einem spezialisierten externen Dienstleister betrieben, der als Vermittler fungiert und nur den Inhalt der empfangenen Nachrichten weiterleitet, ohne Metadaten zu übermitteln, die zur Identifizierung der Person, die die Informationen liefert, verwendet werden könnten.

Hintergründe zum Whistleblower-Tool

Das Whistleblower-Tool wurde 2017 eingeführt, um es jeder Person zu ermöglichen, der EU-Kommission anonym Kartelle und andere Kartellverstöße wie Preisabsprachen, Absprachen bei Ausschreibungen und den unfairen Ausschluss von Wettbewerbern zu melden. Auch Bürgerinnen und Bürger können nun ihre Meinung kundtun und der Kommission dabei helfen, fusionsbedingte Verstöße wie das „Gun Jumping“ sowie Fälle von unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen aufzudecken.

Seit seiner Einführung gehen jährlich rund 100 Meldungen ein. Die Entscheidung, den Anwendungsbereich des Whistleblower-Tools zu erweitern, bietet Synergien in allen Bereichen des EU-Wettbewerbsrechts. Die Kommission ermutigt Personen, die über solches Insiderwissen verfügen, sich online mit einer anonymen Meldung an die Kommission zu wenden.


EU-Kommission vom 09.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©murrstock_123rf.com

30.04.2025

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass Kartellverstöße nicht durch vertragliche Gerichtsstandsregelungen aus dem Einflussbereich deutscher Gerichte herausgelöst werden können.

weiterlesen
Kartellverstöße: OLG Frankfurt/M. schützt deutsche Gerichtszuständigkeit

Meldung, Wirtschaftsrecht

©jat306/fotolia.com

28.04.2025

Bürokratie bleibt ein massives Hemmnis für den Mittelstand – mit spürbaren finanziellen und psychologischen Folgen, zeigt eine aktuelle Befragung von KfW Research.

weiterlesen
KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com

24.04.2025

Werbung mit Begriffen wie „grün“ oder „nachhaltig“ muss konkret erklärt und mit Fakten belegt sein, stellt das Landgericht Berlin II in einem aktuellen Urteil klar.

weiterlesen
Gericht verbietet Air-Baltic-Werbung für „grünes“ Fliegen

Meldung

©Sondem/fotolia.com

24.04.2025

Das Urteil des OLG Frankfurt/M. unterstreicht, dass Betreiber sozialer Netzwerke für unzureichende Datenschutzmaßnahmen haftbar gemacht werden können.

weiterlesen
Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet
Wirtschaft und Wettbewerb - Zeitschrift und Cover

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank