• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Europäische Frauenquote in Vorstand und Aufsichtsrat

25.10.2022

Der Rat der Europäischen Union hat den EU-Vorschriften zur Förderung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften endgültig zugestimmt.

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

In der Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist festgelegt, dass unter den nicht geschäftsführenden Direktoren in Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften bis 2026 mindestens 40 % von Mitgliedern des unterrepräsentierten Geschlechts besetzt werden sollten. Wenn Mitgliedstaaten sich dafür entscheiden, die neuen Vorschriften sowohl auf geschäftsführende als auch auf nicht geschäftsführende Direktoren anzuwenden, würde das Ziel 33 % aller Direktorenpositionen bis 2026 betragen.

Frauenquote: Wer Ziel verfehlt, muss nachbessern

Im Mittelpunkt der Richtlinie steht die Forderung, dass börsennotierte Gesellschaften, die die Ziele nicht erreichen, ihr Auswahlverfahren anpassen müssen. Sie müssen faire und transparente Auswahl- und Ernennungsverfahren einführen, die auf einem Vergleich der verschiedenen Kandidaten auf der Grundlage klarer und neutral formulierter Kriterien beruhen. Wenn Unternehmen zwischen gleichermaßen qualifizierten Kandidaten wählen müssen, sollten sie dem Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts Vorrang einräumen.

Berichterstattung und mögliche nationale Anpassungen

Ein Land, das vor Inkrafttreten der Richtlinie dem Erreichen der Ziele nahe gekommen ist oder gleich wirksame Rechtsvorschriften erlassen hat, kann die Anforderungen der Richtlinie in Bezug auf das Ernennungs- oder Auswahlverfahren aussetzen. Die Unternehmen müssen einmal jährlich Informationen über die Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen sowie über die Maßnahmen bereitstellen, die sie ergreifen, um das Ziel von 33 % bzw. 40 % zu erreichen. Die Mitgliedstaaten veröffentlichen – ebenfalls jährlich – eine Liste der Unternehmen, die die Ziele der Richtlinie erreicht haben.

Hintergrund und weiteres Vorgehen

Die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern gehört zu den Grundsätzen, die in den EU-Verträgen sowie in der europäischen Säule sozialer Rechte verankert sind, einem vom Rat, vom Europäischen Parlament und von der Europäischen Kommission 2017 proklamierten Manifest. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen nationalen Maßnahmen zu erlassen. Sie muss noch vom EU-Parlament angenommen werden.


EU-Kommission vom 17.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com

20.12.2024

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©jirsak/123rf.com

18.12.2024

Das OLG Köln untersagte einer Fluggesellschaft die Werbung mit „CO2-neutral reisen“, da die Kompensation nicht sofort, sondern erst später erfolgte.

weiterlesen
Werbung mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com

14.12.2024

Die vom BMJ vorgeschlagene Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren soll die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern – und damit zugleich den Rechtsstaat stärken.

weiterlesen
Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Meldung

©Mike Mareen/fotolia.com

14.12.2024

Änderungen des EEG- und KWKG sollen Biogasanlagen flexibler fördern, die Südquote aufheben und KWK-Planungssicherheit über 2026 hinaus verlängern.

weiterlesen
Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank