25.01.2022

Digitales Zivilrecht: Der Digitalverband Bitkom hat seine Empfehlungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der Digitalbranche aktualisiert und an neue gesetzliche Vorgaben angepasst.

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Hintergrund ist die Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/770) und der Warenkauf-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/771) in deutsches Recht, die zum 01.01.2022 in Kraft getreten sind. „Mit der Umsetzung der beiden EU-Richtlinien in deutsches Recht soll der digitale Binnenmarkt in der EU gestärkt werden. Dies schafft größere Rechtssicherheit“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. So spielt nun bei der Bewertung, ob eine gekaufte Sache mangelfrei ist, unter anderem auch der Aspekt der „Kompatibilität“ eine Rolle.

Neuregelungen im deutschen Recht bringen neue Verpflichtungen

Bei Verbraucherverträgen gibt es ab sofort neben dem klassischen Kaufvertrag über analoge Waren den Kaufvertrag über Waren „mit digitalen Elementen“ sowie den Vertrag über „die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen“, die sogenannten „digitalen Produkte“. Anbieter sind demnach nun unter anderem verpflichtet, ihren Kunden Software-Aktualisierungen und Sicherheitsupdates zur Verfügung zu stellen.

Olsok: „Die Neuerungen im deutschen Recht sind umfangreich. Auch wenn bestimmte Regelungen explizit nur für Verbraucherverträge gelten, so wirken sich die Gesetzesänderungen auch auf reine b2b-Verträge aus. Quasi kein Anbieter in der Digitalbranche kann ausschließen, dass seine Dienste oder Produkte nicht letztendlich auch Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden. Die neue Rechtslage kann sich in diesem Fall aber auf die gesamte Lieferkette auswirken. Vor allem Unternehmen in der IT-Branche sind deswegen gut beraten, ihre Vertragsmuster und AGB daraufhin zu überprüfen, ob diese aufgrund der veränderten Rechtslage anzupassen sind.“

Bitkom-Branchen-AGB richten sich vor allem an Mittelständler und Startups

Die Gesetzesänderungen werden nun auch in den neuen Muster-AGB für die Bitkom-Branche berücksichtigt. Bei den unverbindlichen AGB-Empfehlungen des Bitkom handelt es sich um vorformulierte Vertragsbestandteile. Diese regeln typische Fragen in IT-Verträgen zwischen Unternehmen (B2B). Die Branchen-AGB des Bitkom sind modular aufgebaut. Sie decken viele für die ITK-Branche spezifische Geschäftsmodelle und Vertragstypen ab. Beispiele sind die Überlassung und Pflege von Software, die Vermietung von Hardware oder die Bereitstellung von Software as a Service. Begleitende Hinweise führen in die Verwendung der AGB-Module ein und geben erste Erläuterungen zum Hintergrund einzelner Klauseln. Das umfasst auch Musterformulare, die bei der Vertragsdurchführung eingesetzt werden können. Auch englische Übersetzungen der AGB stehen zur Verfügung.

Die aktuellen AGB können ab sofort bei der Bitkom Servicegesellschaft gegen eine geringe Schutzgebühr bestellt werden unter www.bitkom-consult.de/muster-agb.


Bitkom vom 18.01.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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