07.12.2021

Das Bundeskartellamt hat gegen die Bose GmbH eine Geldbuße in Höhe von insgesamt knapp 7 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde und einer Durchsuchungsaktion im März 2018.

Beitrag mit Bild

©Yingko/fotolia.com

Bose produziert und vertreibt hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Vertrieb von Audioprodukten, insbesondere Lautsprechern und Kopfhörern. „Wir werfen der Bose GmbH vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung bei dem Vertrieb ihrer Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben. Das Unternehmen hat darauf hingewirkt, dass etwa Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) angeboten werden“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise

Die Mitarbeiter der Firma haben neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den betroffenen Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise getroffen. Diese Abstimmungen bezogen sich grundsätzlich auf eine Anhebung der Verkaufspreise. Teilweise wurden diese auch ganz konkret vereinbart. Hierdurch sollte verhindert werden, dass die Verkaufspreise der Vertragshändler zu sehr von den unverbindlichen Preisempfehlungen abwichen. Dies wurde von den Mitarbeitern dann sogar kontrolliert. Bei Abweichungen kam es wiederholt zu Interventionen von Bose. Daraufhin stellten dann die angesprochenen Händler das beanstandete Verhalten teilweise ab. Die betroffenen Händler unterstützten dies zudem dadurch, dass sie sich bei Bose über (zu) niedrige Verkaufspreise anderer Vertragshändler beschwerten.

Bose hat umfassend kooperiert

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass Bose mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat. Die Firma machte sogar möglich, dass das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Bose handelnden Personen sind keine Bußgeldbescheide ergangen.

Ein Fallbericht mit den Inhalten nach § 53 Abs. 5 GWB wird in Kürze auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht.


Bundeskartellamt vom 02.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Wirtschaftsrecht

© DOC RABE Media/fotolia.com

14.01.2025

Das Vergaberechtstransformationsgesetz soll Vereinfachungen umsetzen, von denen gerade junge, kleine und mittlere Unternehmen besonders profitieren würden.

weiterlesen
Gesetzentwurf: Vergaberecht soll vereinfacht werden

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

06.01.2025

Zum Jahreswechsel gibt es hinsichtlich des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) einige neue zu beachtende Pflichten.

weiterlesen
CO₂-Grenzausgleich: Der Countdown für CBAM läuft

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com

20.12.2024

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten.

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©jirsak/123rf.com

18.12.2024

Das OLG Köln untersagte einer Fluggesellschaft die Werbung mit „CO2-neutral reisen“, da die Kompensation nicht sofort, sondern erst später erfolgte.

weiterlesen
Werbung mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz

Haben wir Ihr Interesse für WIRTSCHAFT und WETTBEWERB geweckt?

Sichern Sie sich das WuW Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank