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Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften (20/8092) sieht eine Ausweitung der Maut-Pflicht auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen vor. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen. Massive Mehreinnahmen durch Kohlenstoffdioxid-Differenzierung Die Kohlenstoffdioxid-Differenzierung sei eine wichtige
Nachhaltige Finanzentscheidungen: Neue EU-Konsultationen
Wie nachhaltig eine Anlage ist und welche Informationen Finanzintermediäre (wie z. B. Vermögensverwalter) den Anlegern vermitteln müssen, legt die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) fest. Sie gilt seit März 2021, soll für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen und Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Europäische Kommission hat nun eine gezielte Konsultation
Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen
Es gibt in Deutschland eine wachsende Zahl von Unternehmen, die als Gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Start-ups den Fokus ihres Unternehmenszwecks auf die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen legen, sei es mit ökologischem Schwerpunkt, sozialem – oder auch beidem. Allein bei den Start-ups zählen sich laut dem jüngsten Monitor des deutschen Start-up-Verbands 40 % dem Gemeinwohlorientierten Unternehmertum zu.
Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften (20/8092) sieht eine Ausweitung der Maut-Pflicht auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen vor. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen. Massive Mehreinnahmen durch Kohlenstoffdioxid-Differenzierung Die Kohlenstoffdioxid-Differenzierung sei eine wichtige
Nachhaltige Finanzentscheidungen: Neue EU-Konsultationen
Wie nachhaltig eine Anlage ist und welche Informationen Finanzintermediäre (wie z. B. Vermögensverwalter) den Anlegern vermitteln müssen, legt die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) fest. Sie gilt seit März 2021, soll für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen und Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Europäische Kommission hat nun eine gezielte Konsultation
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